Ausgangslage
Wer kennt das nicht? In den grossen Verkaufsgeschäften findet man eine ganze
Menge unnötiger Verpackungen. Zum Beispiel drei Duschmittel in Aktion umwickelt
mit Plastik, in Plastikfolie eingeschweisstes Gemüse oder Früchte, ein Fertiggericht
in Kunststoffbehälter zusätzlich in eine Kartonhülle eingepackt. Diese sogenannte
Überverpackung muss reduziert werden. Deshalb kennt etwa der Kanton Jura seit
2021 ein Gesetz, indem Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche dazu verpflichtet
sind, diese Überverpackung gratis zurückzunehmen. Damit wird der Druck
auf die Produzentinnen und die Geschäfte erhöht, weniger unnötiges Verpackungsmaterial
zu produzieren bzw. zu verwenden. 1 2 3
Antrag
Gestützt auf Art. 115 ff. der Geschäftsordnung des Urner Landrats wird der Regierungsrat
beauftragt, dem Landrat einen Entwurf zu einem Rechtserlass vorzulegen,
in dem Geschäfte ab 200 Quadratmeter Ladenfläche dazu verpflichtet werden, überflüssiges
Verpackungsmaterial (Überverpackung) zurückzunehmen und getrennt zu
sammeln. Dies kann zum Beispiel im Kantonalen Umweltgesetz (KUG) integriert werden.
Begründung
Die Schweiz hat aufgrund des hohen Lebensstandards mit 716 Kilogramm Abfall pro
Person und Jahr eines der höchsten Siedlungsabfallaufkommen der Welt.4 Im Kanton
Uri waren es gemäss einer Erhebung aus dem Jahr 2019 ca. 511 kg pro Person
und Jahr. Verpackungen aus Kunststoff machen ca. 40 Prozent des Schweizer
Kunststoffverbrauchs aus.5 Viele dieser Verpackungen sind unnötig und bringen den
Konsumentinnen nichts ausser ein grösserer Abfallberg.
In Gegensatz zu Frankreich kennt die Schweiz auf eidgenössischer Ebene bis jetzt
kein Gesetz, das die Geschäfte dazu verpflichtet, unnötiges Verpackungsmaterial zu
reduzieren oder zumindest gratis zurückzunehmen. Eine mögliche Definition für
Überverpackung aus dem Kanton Jura sind all diejenigen Verpackungen, die nicht
für die Frischhaltung/Konservierung des Produktes nötig sind.6
Wie bereits erwähnt, gibt es nun aber kantonale Bemühungen zur Reduktion von
Überverpackung, zum Beispiel in den Kantonen Jura, Wallis oder Zürich.
Auch der Kanton Uri hat sich «Minimieren Sie Ihren Abfall» 2021 zum Jahresthema
gemacht: Das kantonale Amt für Umweltschutz hat dafür einen Flyer mit verschiedenen
Tipps und Tricks herausgegeben und eine Veranstaltungsreihe zusammen mit
ZeroWaste Switzerland lanciert. Auf der Webseite www.ur.ch/sauberesache sind
weiterhin diverse Hinweise greifbar.7 Ein Gesetz, welches Verkaufsgeschäfte verpflichtet
unnötige Verpackungen zu reduzieren oder gratis zurückzunehmen, wäre
eine Massnahme, die nicht allein auf das Verhalten von Konsumentinnen setzt, sondern
gute Rahmenbedingungen für dieses Verhalten ermöglicht.
Mit der vorliegenden Motion soll auch im Kanton Uri eine Sensibilisierung zum
Thema «unnötige Verpackung» in der Bevölkerung stattfinden und der Druck auf Einkaufsgeschäfte
und indirekt auf Produzentinnen erhöht werden, weniger unnötige
Verpackungen zu verwenden und damit einen einfachen Anteil zum Klimaschutz beizutragen.
Im Kanton Uri kostet ein 35-Liter-Kehrichtsack aktuell 2.40 Franken.8 Als positiver
Nebeneffekt könnten die Urnerinnen und Urner durch das Zurückgeben unnötiger
Verpackung auch Kosten sparen, indem weniger gebührenpflichtige Kehrichtsäcke
gefüllt werden und weniger private Fahrten zu den Recyclingstellen nötig sind.
4. Februar 2022
Nora Sommer, Landrätin SP
Erstunterzeichnerin
Dori Tarelli, Landrätin FDP
Zweitunterzeichnerin
1 Umwelt und Nachhaltigkeit – Läden im Jura müssen unnötige Verpackungen zurücknehmen – News – SRF
2 2020-05-Message—Loi-sur-les-dechets-et-les-sites-pollues (1 ).pdf
3 Suremballage – Republique et Canton du Jura
4 Abfall und Rohstoffe: Das Wichtigste in Kürze (admin.ch)
5 08 Mikroplastik-V.pdf
6 Suremballage – Republique et Canton du Jura