Vernehmlassung – Sprachrohr für alle

«Eigentlich könnte in der Schweiz jede Bürgerin, jeder Bürger bei einer Gesetzesvorlage seine Meinung abgeben – die Vernehmlassung macht es möglich. Nur tut dies niemand. Die Digitalisierung könnte dies ändern und dazu führen, dass politische Partizipation auch für Menschen möglich wird, die sonst von den direktdemokratischen Prozessen ausgeschlossen sind. »

Urs Leuthard, SRF Wahlbeobachter, Journalist

Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die Beteiligung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung der Regierung. Es soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens der Regierung geben, die eine Vernehmlassung eröffnet.

Ein Vernehmlassungsverfahren findet statt bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen, Gesetzesvorlagen, völkerrechtlichen Verträgen, Verordnungen, die von grosser politischer, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sind.

Auf der Ebene des Bundes werden Vernehmlassungen meist von der Bundesverwaltung eröffnet. Auf der Ebene des Kantons Uri ist es der Regierungsrat ermächtigt bspw: das Landammannamt, das Obergericht, die Baudirektion oder die entsprechende Behörde eine Vernehmlassung auszuarbeiten.

Jede Person und jede Organisation kann sich an einem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.

Zur Stellungnahme eingeladen werden: Kantonsregierungen, Gemeinderäte, Gemeindeverwaltungen, politische Parteien, Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, Dachverbände der Wirtschaft.

Die Vernehmlassungsunterlagen werden in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Regierung kann vorsehen, dass Vernehmlassungen ausschliesslich elektronisch durchgeführt werden, wenn die nötigen technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Vernehmlassungsfrist beträgt üblicherweise mindestens drei Monate.

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst.

Öffentlich zugänglich sind Vernehmlassungsunterlagen sowie alle Dokumente, Stellungnahmen oder Gutachten, die im erläuternden Bericht erwähnt werden. Nach der Kenntnisnahme durch die eröffnende Behörde wird der Ergebnisbericht veröffentlicht.

 

Ja, ich möchte der Einladung der SP Uri folgen und mich an einer Vernehmlassung beteiligen.

Wie gehe ich vor, welche Dokumente und Hilfsmittel stehen mir zur Verfügung?

Die SP Uri lädt alle regulären Mitglieder der SP ein, an der jeweiligen Vernehmlassung teilzunehmen. Wenn eine Anfrage zur Vernehmlassung bei der Partei eintrifft, versenden wir einen Newsletter, mit den nötigen Angaben, Terminen und Links.

Koordiniert wird die Aufforderung von Angelica Züst
angelica.zuest@sp-uri.ch

Da zu ganz unterschiedlichen Themen eingeladen wird, sind die zur Verfügung bereitgestellten Dokumente, Links und Informationen dem jeweiligen Thema angepasst.

Kantonale Vernehmlassungen werden jeweils auf www.ur.ch veröffentlicht. In unseren Newsletter sind die Dokumente direkt verlinkt. Beispielsweise:

  • Einladung
  • Berichte und Anträge
  • Synoptische Darstellung (alt/neu-Vergleich)
  • Vernehmlassungsadressaten
  • Fragebogen, elektronisches Dokument

 

Wer an der Vernehmlassungsantworten mitmachen will oder einen Input hat, meldet sich bei angelica.zuest@sp-uri.ch

Sie wird die Fragen, Anregungen, eingegangenen Dokumente sammeln und zusammentragen.

Es erfolgt eine einzige Stellungname zur jeweiligen Vernehmlassung, die im Namen der SP Uri eingereicht wird.

Vernehmlassungen, an denen die SP Uri teilnahm, zwischen 2013 und 2024 sind in unserer Website veröffentlicht.

> https://sp-uri.ch/vernehmlassungen/

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