Demokratie – Gesellschaft – Wohnen
Für Jugendliche, Amtsträger:innen oder Minderheiten ohne Stimm- und Wahlrecht wollen wir die politische Teilhabe attraktiver machen oder ermöglichen. Bezahlbarer Wohnraum und Baugenossenschaften sowie eine gezielte Raumplanung stellen eine Durchmischung aller sozialer Schichten und Altersgruppen sicher und machen unseren Kanton noch lebenswerter. Dafür setzen wir uns ein.
DEMOKRATIE
Gemeindefusionen ideell und angemessen fördern und finanziell unterstützen.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden unterstützen; Entscheidungen sollen dort gefällt werden,
wo die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind.
Die Attraktivität der politischen Ämter mit angemessenen Sitzungsgeldern steigern.
Die Arbeit politischer Mandatsträger:innen mittels bezahlter Freistellung durch die Arbeitgebenden, den Kanton und die Gemeinden wertschätzen und honorieren.
Das kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen einführen.
Konsequente Trennung von Kirche und Staat. Keine Übertragung von Staatsaufgaben an kirchliche Institutionen.
GESELLSCHAFT
Eine Verordnung zur Offenlegung der Parteienfinanzierung erlassen.
Allen Bürger:innen öffentliche Dokumente der Verwaltung zugänglich machen, sofern der Persönlichkeitsschutz damit nicht verletzt wird (Open Government).
Persönliche Daten von Bürger:innen seitens der Verwaltung konsequent und mit hoher Priorität schützen.
Sich für die gesellschaftliche Toleranz gegenüber Minderheiten einsetzen und, wenn nötig, den Schutz dieser Gruppen durchsetzen.
Durch eine gezielte Raumplanung die Durchmischung aller sozialen Schichten und Gruppen sicherstellen.
Als Ausgleich für die zunehmende Verstädterung des Talbodens Begegnungszonen (z.B. Parkanlagen) schaffen.
Der demografischen Entwicklung der Gesellschaft Rechnung tragen und die Partizipation aller Alters- und Bevölkerungsschichten sicherstellen. Wohnraum für ältere Menschen in Wohnzonen integrieren.
Einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil in den Führungspositionen der kantonalen und kommunalen Verwaltungen sowie in politischen Behörden anstreben.
WOHNEN
Land und Liegenschaften, die sich im öffentlichen Besitz befinden, nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben.
Das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand für Liegenschaften, die zum Verkauf stehen, rechtlich verankern.
Mittels einer gesetzlichen Grundlage bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen sowie Baugenossenschaften fördern.
Zum Verkauf stehende Liegenschaften werden durch Kanton und Gemeinden aktiv erworben, um sie dann im Baurecht oder zur Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau abzugeben.
Bei Quartiergestaltungsplänen Biodiversität und ökologische Aspekte berücksichtigen.
Bei öffentlichen Gebäuden wie etwa Schularealen obligatorische «Ökozonen» vorschreiben.
Streichen der Parkplatzpflicht sowie Schaffung autofreier Quartiere im Bau- und Planungsgesetz.