Das Bundesgericht hat am 12. Oktober 2016 festgestellt, dass ein gemischtes Wahlsystem von Majorz- und Proporzwahlkreisen zwar zulässig, das aktuelle Urner Wahlverfahren in den Proporzgemeinden aber verfassungswidrig ist. Am 14. Dezember 2018 hat sich der Nationalrat gegen die Urner Standesinitiative ausgesprochen. Diese hatte gefordert, dass die Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlsysteme und bei der Ziehung der Wahlkreisgrenzen vollständig frei und damit von Bundesgerichtsentscheiden unabhängig sein sollten. Das heisst, dass Uri für die nächsten Landratswahlen im März 2020 für das Proporzwahlverfahren eine neue Mandatsverteilmethode braucht.

Die Urner Regierung unterbreitet dem Landrat für die Session vom 13. Februar 2019 die gleiche Vorlage zur Änderung des Proporzgesetzes, die sie bereits 2018 präsentiert hatte. Sie schlägt den Doppelten Pukelsheim über die Proporzgemeinden vor. Die SP Uri unterstützt diesen Antrag, weil es ein bereits in anderen Kantonen akzeptierter Weg ist, um das bestehende Problem zu lösen.

Uneinsichtig zeigt sich dagegen weiterhin die landrätliche Justizkommission. Sie hat diese Woche zum zweiten Mal nach 2018 entschieden, nicht dem Antrag der Regierung zu folgen. Die Justizkommission will das gemischte Urner Wahlsystem mit Majorz- und Proporz-Gemeinden neu auf Majorzgemeinden mit drei (Attinghausen, Flüelen, Seedorf) und mit vier Landratssitzen (Silenen) ausdehnen und damit den Proporz-Anteil fast auf die Hälfte der Landratssitze reduzieren. Das Vorhaben der Justizkommission erfordert formell eine Änderung des Artikels 88 der Kantonsverfassung, was von der Kommission auch beantragt wird.

Diesen Entscheid verurteilt die SP Uri als willkürlich und undemokratisch! Es ist arrogant, wie sich die bürgerliche Mehrheit verhält, indem sie das alte System weiter ausbauen und vier neue Majorzgemeinden schaffen will. Aus Sicht der SP Uri geht es hier um ein grundlegendes Schweizer Demokratieverständnis, wie es seit fast 100 Jahren gilt. Das Prinzip, dass jede Wählerstimme gleich zählen muss, wird mit dem Entscheid der Justizkommission missachtet und verstösst gegen elementare Grundrechte. Es scheint, dass im bürgerlichen Lager nur die Junge SVP realisiert hat, dass der Vorschlag einzig den grossen Parteien in Sachen Sitzgewinne einen Vorteil bringen wird.

Die bürgerliche Mehrheit riskiert mit ihrem Entscheid, dass stimmberechtigte Personen vor dem Bundesgericht die Landratswahlen 2020 wegen dem nicht konformen Wahlmodus anfechten können. Mit erheblichen Auswirkungen und Konsequenzen. So besteht die Möglichkeit, dass der Landrat auf Juni 2020 nicht termingerecht bestellt ist oder sich nicht konstituieren kann. Die Folgen einer parlamentslosen Phase wären, dass beispielsweise keine Konzessionen vergeben oder Nachtragskredite bewilligt werden könnten.

2012 hat die Urner Stimmbevölkerung Nein zu einer Ausweitung des Majorzwahlsystems auf alle Gemeinden und zur Abschaffung des Proporzsystems gesagt. Diesen Volksentscheid durch die Hintertüre teilweise auszuhebeln zeugt aber von fragwürdigem politischen Geschmack. Die Zeiten, wo an Stammtischen die Landratssitze verteilt wurden, sollten endgültig vorbei sein.

02. Feb 2019