Nachdem das Stimmvolk im Mai 2025 das Sozialhilfegesetz abgelehnt hat, legt die Regierung erneut eine Vorlage zur Vernehmlassung auf, welche die zentralen Kritikpunkte nicht behebt. Bestimmungen zum Vermögensverzicht und zur Sozialinspektion sind weiterhin enthalten, obwohl diese von Fachpersonen, in den Vernehmlassungen und vor der Abstimmungsniederlage deutlich kritisiert wurden.
Auch die neue Gesetzesvorlage ist von einem misstrauischen Menschenbild geprägt. Mit dem Fokus auf Repression und Kontrolle werden Bedürftige stigmatisiert. Mit der Verankerung von Sozialinspektion im Gesetz verschiebt sich der Fokus in der Sozialhilfe von Unterstützung zu Misstrauen und von Hilfe zu Überwachung.
Wichtige Punkte bleiben ungeregelt
Im vorliegenden Entwurf fehlen trotz der vorgesehenen Totalrevision zentrale Elemente. Klare Integrationsziele, ein verbindliches Wirkungs- und Qualitätsmanagement, fachliche Mindestanforderungen sowie klare Zuständigkeitsregelungen sind unzureichend ausgestaltet.
Kritik wurde nicht ernst genommen
Bereits der erste Revisionsversuch wurde von Fachleuten kritisiert und wich in zentralen Punkten von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Es wurde unterlassen, bei der Erarbeitung des Gesetzes die Fachpersonen aus der Sozialarbeit und Sozialhilfe genügend einzubeziehen.
In den Vernehmlassungsantworten und in der Debatte vor der Abstimmung wurden die Regelungen zur Sozialinspektion und zum Vermögensverzicht und Vermögensverzehr immer wieder kritisiert. Genau diese Kritik führte zur Ablehnung der Vorlage im Mai 2025. Die SP Uri stellt fest: der Regierungsrat hat entweder nichts aus der Ablehnung der ersten Version gelernt oder er weigert sich jene Punkte des Sozialhilfegesetzes anzupassen, die zur Ablehnung geführt haben.
Die SP Uri fordert, die Bestimmungen zum Vermögensverzicht und zur Sozialinspektion aus dem Gesetz zu streichen und die Richtlinien der SKOS im Gesetz zur verbindlichen Grundlage zu erklären.
Kontrolle auf Kosten von Hilfestellung
Wer im Kanton Uri Sozialhilfe bezieht, befindet sich in einer schwierigen Lebenslage. 30 % der Sozialhilfeempfänger:innen sind Kinder, vom Rest sind 40 % erwerbstätig. Das sind nicht Menschen, die ein System ausnützen, sondern Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Bereits heute beanspruchen Zuständigkeitsabklärungen und komplexe Bedürftigkeitsprüfungen einen grossen Teil der Arbeitszeit von Sozialarbeitenden. Für die professionelle Unterstützung und Befähigung der Sozialhilfeempfänger:innen bleibt oft wenig Spielraum.
Mit der Sozialinspektion als zusätzlichem Kontrollinstrument würden weitere Ressourcen in die Überwachung der finanziell Schwächsten investiert. Ressourcen, die sinnvoller für die Unterstützung eben jener aufgewendet würden. Jede Person, die wieder auf eigenen Beinen stehen kann, ist die nachhaltigste Entlastung für das Sozialsystem.
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Jonas Bissig / Geschäftsleitung SP / jonas.bissig@sp-uri.ch