Erfolg für Jonas Imhof: Mitglieder von Landrat und Regierungsrat müssen ihre Interessenbindungen öffentlich machen

In vielen Kantonen existieren bereits gesetzliche Regeln, welche die Mitglieder der Parlamente und der Regierungen zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichten. Ab 1. Januar 2026 wird das endlich auch in Uri der Fall sein.

Grund für diese Gesetzesanpassung ist die am 13. November 2024 von Jonas Imhof (SP, Altdorf) eingereichte und von allen Fraktionen unterschriebene Motion, welche die Offenlegung der Interessenbindungen für Landrats- und Regierungsratsmitglieder forderte. Der Landrat hat die Motion am 5. Februar 2025 mit 56:4 Stimmen bei einer Enthaltung erheblich erklärt und der Regierung den Auftrag erteilt, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die sämtliche Landrats- sowie Regierungsmitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet und die Umsetzung dieser Pflicht regelt.

Fast einstimmig angenommen
An der Session vom 24. September 2025 hat der Landrat die von der Regierung vorgelegte Gesetzesgrundlage mit 56:2 Stimmen fast einstimmig angenommen. Die Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit werden neu die Interessenbindungen jeweils zu Beginn der Legislatur und bei Veränderungen offengelegt und im Internet publiziert. Das ist ein grosser Erfolg für Jonas Imhof und die SP/Grüne-Fraktion!

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