SP Uri begrüsst rasches Vorgehen und sieht punktuell Anpassungsbedarf

Altdorf, 2. Juli 2025

Zur Vernehmlassung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats (Änderung der Geschäftsordnung des Landrats und der Organisationsverordnung)

SP Uri begrüsst rasches Vorgehen und sieht punktuell Anpassungsbedarf

Die SP Uri begrüsst das zügige Vorgehen bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats. Die SP schlägt in ihrer Vernehmlassungsantwort bei einigen Punkten Verbesserungen zum vorliegenden Entwurf vor.

Die Vorlage geht auf eine Motion von SP-Landrat Jonas Imhof zurück, welche im November 2024 eingereicht und im Februar 2025 vom Landrat mit grosser Mehrheit als erheblich erklärt wurde. Sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in der Politik und schafft Vertrauen gegenüber den Wähler:innen. Besonders erfreulich ist aus Sicht der SP Uri, dass der Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats und der Organisationsverordnung bereits kurz nach Annahme der Motion vorliegt.

 

Offenlegungen auch für Vereine und Verbände

Die SP Uri unterstützt die Veröffentlichung der Interessenbindungen durch die Standeskanzlei auf der Website des Kantons. Positiv ist zudem, dass diese neue Aufgabe mit den bestehenden personellen und technischen Ressourcen ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand umgesetzt werden kann.
Die SP Uri fordert in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung jedoch punktuelle Anpassungen und wichtige Ergänzungen der Vorlage. Gemäss vorliegendem Entwurf des Landammannamtes sollen die Politiker:innen ihre Leitungs-und Beratungsfunktionen nur dann angegeben müssen, wenn sie in kantonalen, nationalen oder internationalen Interessengruppen erfolgen.
Die SP Uri ist der Meinung, dass auch Leitungsfunktionen in Vereinen und Verbänden bei der Ausübung des politischen Amtes Interessenkonflikte ergeben können, auch auf kommunaler Ebene. Sie fordert daher, dass sämtliche andauernden Leitungs- und Beratungsfunktionen in kommunalen, kantonalen, nationalen oder internationalen Organisationen, Interessengruppen sowie auch Verbänden und Vereinen anzugeben sind.

 

Weigerung muss klare Konsequenzen haben

Weiter fehlt eine Verpflichtung zur Offenlegung von Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts, obwohl dies die Motion explizit gefordert hat. Eine entsprechende Bestimmung soll deshalb in die Vorlage mitaufgenommen werden. Auch ist es für eine umfassende Transparenz wünschenswert, dass die Offenlegung Angaben zur allfälligen Entschädigung der Interessenbindungen und deren Höhe enthalten, dies beispielsweise bei Überschreitung eines definierten Schwellenwerts. Zudem ist die SP Uri der Meinung, dass es klare Konsequenzen bei absichtlicher Nicht-Offenlegung braucht.

Einführung bereits Ende 2025


Abschliessend fordert die SP Uri, dass nicht erst ab den Gesamterneuerungswahlen 2028, sondern bereits mit der aktuellen Zusammensetzung von Land- und Regierungsrat eine Offenlegungspflicht eingeführt wird – idealerweise per Ende 2025.

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