Missachtet die Justizkommission des Landrats die Kompetenzordnung?

Antrag der Justizkommission des Landrats betreffend Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats (Proporzgesetz), Landratssession vom 13. Februar 2019

In der Landratssession vom kommenden Mittwoch, 13. Februar 2019, wird über die Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats (Proporzgesetz) diskutiert. Die Justizkommission des Landrats hält sich nicht an die Vorlage des Regierungsrates. Sie beantragt zusätzlich eine Verfassungsänderung und will das Majorzverfahren auf Gemeinden mit drei und vier Landratssitzen ausdehnen.

Wie bereits der Medienmitteilung der SP Uri vom 31. Januar 2019 zu entnehmen war, verurteilt die SP Uri den Antrag der Justizkommission (JUKO), da sie die in der Bundesverfassung garantierte Wahlfreiheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in den betroffenen Gemeinden verletzt.

Die Fraktion SP/Grüne ist zudem der Meinung, dass der Antrag der Justizkommission die kantonale Kompetenz- und Aufgabenverteilung missachtet. Beim Antrag des Regierungsrates geht es einzig und allein um die Änderung des Proporzgesetzes. Die JUKO verlangt nun neu und zusätzlich eine Änderung der Kantonsverfassung. Ein solcher Antrag muss aber gemäss Art. 98 KV dem Landrat zwingend vom Regierungsrat vorgelegt werden, entweder direkt, aufgrund einer Motion, einer Direktive des Landrates oder via einer Parlamentarischen Initiative. Das Vorgehen der JUKO untergräbt unseres Erachtens die Kompetenzen des Regierungsrates, indem diesem die Möglichkeit genommen wird, eine Botschaft und einen Bericht zur Verfassungsänderung zu erarbeiten, welche schliesslich auch für die Volksabstimmung massgebend sind. Die Fraktion SP/Grüne erwartet deshalb eine Stellungnahme des Regierungsrates.

Die Fraktion SP/Grüne unterstützt nach wie vor den Antrag der Regierung und ist für die Einführung des Doppelten Pukelsheim für alle bisherigen Proporzgemeinden. Mit diesem Modell kann ein verfassungskonformes Wahlsystem für den Urner Landrat im Jahr 2020 gewährleistet werden.

Im Namen der SP/Grünen-Fraktion des Landrates

Sylvia Läubli Ziegler und Nora Sommer

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