Interpellation Bauten in Gefahrenzonen

Herr Präsident
geschätzte Damen und Herren

Das Klima verändert sich: Gletscher ziehen sich zurück, der Permafrost und die Stabilität des
Gesteins nehmen  ab und damit steigen in gewissen Zonen die Gefahren für Naturkatastrophen.

Gebiete, die in Form von Lawinen, Murgängen, Steinschlägen, Überschwemmungen usw. eine Gefährdung für
die Bevölkerung darstellen, werden schweizweit auf Gefahrenkarten erfasst. Man weiss recht gut, wo Gefahren
lauern, aber wie man immer wieder sieht, gibt es keine 100% Sicherheit ob, wann und wie ein Naturereignis
erfolgen könnte.

Schützen kann man Bevölkerung und Infrastrukturen durch Schutzbauten und Verbote. Das heisst einerseits,
bestehende Bauten werden durch Lawinenverbauungen, Mauern, Dämme usw. so gut wie möglich geschützt
und andererseits ist es nicht erlaubt, in gewissen Zonen zu bauen oder zu wohnen.

Was aber geschieht mit bestehenden Wohnbauten, Strassen usw., die sich durch die Veränderung des Klimas
und der gestiegenen Wahrscheinlichkeit für Naturgefahren neu in höhere Gefahrenzonen eingestuft werden?
Wie wird verfahren, wenn technische Schutzmassnahmen nicht mehr möglich sind oder die finanziellen
Verhältnismässigkeiten übersteigen?

Klar ist, dass wir in einer Umgebung leben, die nie uneingeschränkte Sicherheit bieten wird. Es scheint mir aber
wichtig, dass Privatpersonen, Gewerbetreibende, Gemeinden usw. wissen, was geschieht, wenn ihre Bauten neu
als gefährdet eingestuft werden.

Antrag

Gestützt auf Art. 127 ff. der Geschäftsordnung des Urner Landrates wird der Regierungsrat ersucht, die
folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie ist geregelt, wann ein Gebiet zur Gefahrenzone wird? Wie flexibel wird die Gefahrenkarte angepasst? Wie
schnell werden betroffene Personen, Gemeinden, Betriebe usw. informiert?

2. Wie wird entschieden, wie, wann und wo Schutzbauten erstellt werden?

3. Ist es geregelt, ob Schutzbauten Sinn machen oder ob die finanzielle Verhältnismässigkeit dafür gegeben ist.

4. Wie wird vorgegangen, wenn entschieden wurde, dass bestehende Gebäude verlassen werden müssen, weil
ein Schutztechnisch oder finanziell nicht mehr möglich ist. Ist es geregelt, ob und wie eine finanzielle Abgeltung
für die Besitzer der Gebäude erfolgt?

5. Wie wird verfahren, wenn Bewohner von Gebäuden diese nicht freiwillig verlassen wollen, das heisst, wenn die
Gefahr von Enteignungen droht?

Dem Regierungsrat wird im Voraus für die Beantwortung der Fragen gedankt.

Altdorf, 3. September 2017

Erstunterzeichner          Zweitunterzeichnerin
Adriano Prandi              Mihriye Habermacher

 

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