Sehr geehrte Frau Präsidentin
Meine Damen und Herren
In den Legislaturzielen und zugehörigen Massnahmen des Regierungsrates 2016 bis 2020 ist unter dem Ziel „Gesellschaft und Familie“ als Punkt 4 die nachfolgende Massnahme formuliert: „Wir fördern die Zuwanderung von einkommens- und vermögensstarken Bevölkerungssegmenten“. In diesem Zusammenhang irritiert ein Bericht über die Verkaufsaktivitäten der Andermatt Swiss Alps in Schanghai, erschienen in der NZZ am Sonntag vom 9.April 2017. Im Pressetext heisst es: „ Mit im Gepäck hatten die Urner das „Faktenblatt Pauschalbesteuerung natürliche Personen“ – übersetzt auf Chinesisch. Den potenziellen Kunden soll mit steuerlichen Anreizen Andermatt als Hauptwohnsitz schmackhaft gemacht werden.»
Die Pauschalbesteuerung reicher Personen ist aus verschiedenen Gründen ein problematisches Steueroptimierungsmittel. Einerseits ist die Besteuerung von Personen mit hohen Einkommen und Vermögen im Kanton Uri seit den letzten Steuerrevisionen bereits ohnehin sehr tief. Die Pauschalbesteuerung schafft zudem Rechtsungleichheit, denn es gibt mit ihr zwei unterschiedliche Gruppen vor dem Steuergesetz. Die einen, die sämtliche Einkünfte und Vermögen genau versteuern müssen, und die anderen, bereits vom Schicksal begünstigten Personen, die lediglich einen kleinen Teil ihres grossen Einkommens, bzw. Vermögens zu versteuern haben. Zum Dritten dürfte es einen Teil der NFA-Geberkantone –die NFA steht ja bekanntlich vor Nachverhandlungen – wenig freuen, wenn Nehmerkantone die Pauschalbesteuerung ausreizen. Und viertens sind Personen, die in erster Linie wegen der steuerlichen Privilegierung hierher ziehen, kaum langzeitig verlässliche Einwohnerinnen und Einwohner, sondern eher Nomaden, die allenfalls nach kurzer Zeit in noch günstigere Steueroasen weiterziehen.
Zudem ist eine Steuerpolitik, die sich stark an den Erwartungen und Wünschen der wirtschaftlich gut situierten Personen orientiert nicht unproblematisch, wie die Situation in den Kantonen Schwyz und Zug zeigt, deren Kantonsrechnungen derzeit hohe Defizite aufweisen und massive Sparprogramme vorgenommen werden, die schliesslich die Bevölkerung erheblich treffen.
Gestützt auf Artikel 128 der Geschäftsordnung des Landrats (RB 2.3121) erlauben sich die untenstehenden Landräte, dem Regierungsrat die nachfolgenden Fragen zu stellen.
- Ist dem Regierungsrat bekannt, dass die Andermatt Swiss Alps die Pauschalbesteuerung als Kaufargument bei ihren Verkaufsbemühungen im Ausland einsetzt? Wurde der Regierungsrat diesbezüglich informiert?
- Wie viele Personen werden seit der Behandlung und Ablehnung der Motion von Alf Arnold zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Jahre 2010 neu pauschal besteuert? Wie viele Personen im Zusammenhang mit der Wohnsitznahe in Andermatt?
- Ist es für den Regierungsrat wünschenswert, dass Andermatt zu einem Hotspot für Pauschalbesteuerte wird? Wie wird der Regierungsrat verfahren, wenn zunehmend Personen, die ihren Wohnsitz nach Andermatt verlegen, eine Besteuerung nach Aufwand beanspruchen?
- An welche Mittel denkt der Regierungsrat, wenn er gemäss seinen Legislaturzielen die Zuwanderung von einkommens- und vermögensstarken Bevölkerungssegmenten fördern will. Ist dies primär die Förderung der Pauschalbesteuerung?
Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.
Toni Moser Adriano Prandi
Landrat Bürglen Landrat Altdorf
Erstunterzeichner Zweitunterzeichner
Bürglen/Altdorf, 19.4.2017