Medienmitteilung der SP Uri: «Entscheid der Justizkommission des Landrats betr. Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats (Proporzgesetz), Landratssession vom 13. Februar 2019»
Das Bundesgericht hat am 12. Oktober 2016 festgestellt, dass ein gemischtes Wahlsystem von Majorz- und Proporzwahlkreisen zwar zulässig, das aktuelle Urner Wahlverfahren in den Proporzgemeinden aber verfassungswidrig ist. Am 14.