Sehr geehrte Frau Präsidentin

Meine Damen und Herren

Der vor mehr als einem Jahr publik gewordene Abgasskandal bei VW hat gezeigt, dass Dieselfahrzeuge viel mehr Luftschadstoffe ausstossen als offiziell angegeben. In den letzten Monaten ist zudem klar geworden, dass weitere Produzenten von Dieselfahrzeugen bei den Abgaswerten geschummelt haben. Vermutlich sind alle Dieselfahrzeugproduzenten betroffen. Eine Dokumentation der Rundschau, ausgestrahlt im Januar 2017, dokumentierte, dass Dieselfahrzeuge im realen Fahrbetrieb bis zu 17 mal mehr Stickoxide ausstossen als auf dem Prüfstand. Damit liegen diese Fahrzeuge bezüglich Luftschadstoffemissionen weit über den gesetzlichen Grenzwerten.

Von Dieselfahrzeugen werden Stickoxide und Feinstaubpartikel produziert, die unsere Atemluft erheblich verschlechtern. Dieselfahrzeuge sind die Hauptverursacher der hohen Stickstoffemissionen in der Schweiz. Die Folgen für uns betroffene Menschen sind erheblich: Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs und Herzinfarkte. Etwa 20'000 Spitaltage und 3000 vorzeitige Todesfälle in der Schweiz dürften mit der Luftverschmutzung zusammenhängen[1].

Auch im Kanton Uri ist aufgrund der im Winterhalbjahr häufigen kleinräumigen Inversionslagen die Atemluft teilweise erheblich mit Stickstoffen und Feinstaub belastet. Dies haben kürzlich die länger anhaltenden Schönwetterperioden im Dezember 2016 und Januar 2017 wieder einmal deutlich aufgezeigt[2].

Die öffentliche Hand ist eine bedeutende Beschafferin von Fahrzeugen und sie unterhält grössere Fahrzeugflotten. Saubere Autos bei der öffentlichen Hand können deshalb einen wichtigen Beitrag zu einer sauberen Atemluft leisten. Private mit grösseren Fahrzeugflotten haben aufgrund des Abgasskandals bereits reagiert. So wird das Carsharing-Unternehmen „Mobility“ seine Dieselfahrzeuge austauschen.

Gestützt auf Artikel 128 der Geschäftsordnung für den Landrat erlauben sich die untenstehenden Landräte dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Fragen zu stellen:

  1. Gibt es im Kanton Leitlinien für die Beschaffung von Fahrzeugen?
  2. Falls es solche Leitlinien gibt, welches sind die Kriterien bei der Beschaffung von Fahrzeugen? Wird der Schadstoffausstoss auch berücksichtigt oder lediglich der in der Energieeffizienzetikette des Bundes geprüfte CO2-Ausstoss?
  3. Ist der Kanton bereit im Sinne einer Vorbildfunktion bei der Beschaffung von Fahrzeugen auch den Schadstoffausstoss zu berücksichtigen?
  4. Ist der Kanton bereit, zu Gunsten einer besseren Atemluft künftig auf die Anschaffung von dieselbetriebenen Personen- und Lieferwagen zu verzichten, welche die ab 1.9.2017 geltenden Abgasnormen nicht erfüllen? (Ab 1.9.2017 werden in der EU die sogenannten Real Drive Emissions, Messungen im realen Strassenverkehr, für die Typengenehmigung von Personenwagen bindend.)
  5. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, allenfalls die Gemeinden bei der Beschaffung von schadstoffarmen Fahrzeugen ins Boot zu holen?

 

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und die Beantwortung unserer Fragen

 

Toni Moser                                                          Christoph Schillig

Landrat Bürglen                                                  Landrat Flüelen
Erstunterzeichner                                                Zweitunterzeichner

Bürglen/Flüelen, 1.2.2017
 

[1]Bundesamt für Umwelt, Kollegium für Hausarztmedizin: Luftverschmutzung und Gesundheit, 2014

[2] www.in-luft.ch

 

14. Feb 2017