Stausee Lucendro

Anlässlich der Landratssession vom 3.2.2021 hat die Fraktion SP/Grüne dem Regierungsrat in einer Interpellation verschiedene Fragen zum Vorentscheid bezüglich Lucendro-Konzession gestellt. Die Antwort des Regierungsrates vom 23.2.2021 liegt vor. Sie zeigt auf, dass der Regierungsrat zwar zunächst von der im Jahre 2015 entwickelten Strategie ausging, sich aber aufgrund angeblich negativer Erfahrungen in den Verhandlungen mit dem Kanton Tessin und dem von der SBB angekündigten erhöhten Strombedarf in den kommenden Jahren genötigt sah, sich einen starken Partner zu suchen und glaubt, diesen in der EWA-energieUri/CKW gefunden zu haben.

Anstelle einer vermehrten Eigennutzung der Urner Gewässer soll der Kanton Uri die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Aktienanteile an EWA-energieUri zu erwerben. In der Stossrichtung entspreche dies der Strategie H2 „Mehrheitsbeteiligung am EWA und Rückzug aus direkter kantonaler Beteiligung an Wasserkraftwerken“, welche vom Landrat im Jahr 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Umsetzung dieser Strategie erfolge aber in mehreren Schritten.

Die Strategie H2 beinhaltet eine Erhöhung der Beteiligung am EWA-energieUri AG auf mindestens 51%. Für diese Strategie sprechen u.a. volkswirtschaftliche Aspekte, wie der Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie die Teilhabe am Ertragspotential der EWA-energieUri AG. Dies ist unbestritten und wird auch ausdrücklich begrüsst. Die erhofften Vorteile für den Kanton Uri sind aber nur gewährleistet, wenn er tatsächlich die Mehrheit an der EWA-energieUri AG erwerben und diese auch bezahlen kann.

Gerade dies ist aber in der vom Regierungsrat mit der EWA-energieUri und der CKW abgeschlossenen Vereinbarung nicht sichergestellt. Kanton, Korporation und Gemeinden in Uri werden im besten Fall auf 48% der Aktien kommen und die CKW ist nicht bereit, die Aktienmehrheit am EWA-energieUri abzugeben. Das bedeutet, dass Uri keines der in der Eignerstrategie 2015 definierten Ziele erreichen wird. Die Chancen aus der Wasserkraftnutzung – vor allem jene aus den Speicherkraftwerken - werden weiterhin und noch viel mehr als heute an die CKW und damit an die AXPO abgetreten. Der Handlungsspielraum des Kantons wird mit der vom Regierungsrat abgeschlossenen Vereinbarung nicht nur eingeschränkt, sondern praktisch ausgeschlossen.

Im Grundlagenbericht der regierungsrätlichen Energiekommission aus dem Jahre 2015 wurde festgestellti, dass die Strategie H2 derzeit nicht im Vordergrund stehe, da sie als zu teuer eingeschätzt wurde. Dies könnte sich gemäss Grundlagenbericht ändern, wenn mit den im Jahre 2043 und 2045 auslaufenden Konzessionen das EWA nicht mehr über die gleichen Stromproduktionsmöglichkeiten verfügen würde wie heute. Dann wären die Aktien für den Kanton eher erschwinglich oder die CKW könnte eher an einer Lösung interessiert sein, bei welcher der Kanton Uri die Aktienmehrheit zu einem deutlich günstigeren Preis erwerben könnte. Auf diese Überlegungen geht der Regierungsrat in seiner Antwort vom 23.2.2021 überhaupt nicht ein.

Es geht aus dieser Antwort auch nicht hervor, wie hoch die Kosten der Aktien der EWAenergieUri aktuell sind, bzw. bei Abschluss des Geschäfts sein werden. Das Gutachten, welches dazu erstellt wird, ist vom Regierungsrat erst nach Abschluss der Vereinbarung in Auftrag gegeben worden. Ebenso liegt keine unabhängige Bewertung der Lucendro-Konzession vor. Erst recht fehlen entsprechende Bewertungen für die übrigen Konzessionen, die gemäss der vom Regierungsrat abgeschlossenen Vereinbarung bereits heute – Jahrzehnte vor dem Heimfall – ebenfalls ohne jede Absicherung, und ohne Vorbehalt dem EWA-energieUri zugesprochen werden sollen.

Es genügt angesichts der Tragweite der Verpflichtung nicht, lediglich die Grundsätze einer Bewertung in der Vereinbarung aufzulisten. Die Landrätinnen und Landräte sowie das Urner Volk müssen wissen, auf was sie sich da einlassen. Das heisst, dass der Wert der EWA-energieUri Aktie in Franken mit und ohne bestehende Wassernutzungsrechte bis Ablauf der bereits erteilten Konzessionen – sowie ohne diese – ermittelt und bekanntgegeben wird. Auch der Wert aller Wassernutzungsrechte muss ermittelt und dem Landrat vor der Beschlussfassung über die Vereinbarung bekannt sein. Zudem müssen sämtliche übrigen Rahmenbedingungen auf den Tisch gelegt werden, bevor der Landrat einen Entscheid fällt, der den Kanton für die nächsten 100 Jahre bindet.
In diesem Sinne sind die Interpellant*innen mit der Antwort des Regierungsrates nicht zufrieden.

11. Mär 2021