Herr Präsident
Meine Damen und Herren

Am 31.10.2017 hat der Regierungsrat die Vernehmlassung für eine neuerliche Steuergesetzrevision eröffnet. In diesem Zusammenhang bietet sich nach Ansicht der unterzeichnenden Landrätin, bzw. Landrats, die passende Gelegenheit mehr Transparenz bei den Steuerabzügen für politische Parteien zu schaffen.

Gestützt auf Artikel 116 der geltenden Geschäftsordnung des Landrats (RB 2.3121) wird der Regierungsrat eingeladen, bei der anstehenden Steuergesetzrevision auch Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe b des geltenden Gesetzes über die direkten Steuern (RB 3.2211) dahingehend anzupassen, dass Steuerabzüge an politische Parteien, die 2000.- Franken pro Jahr übersteigen, von den Steuern nur noch abgezogen werden können, wenn Spenderinnen und Spender mit gespendetem Betrag seitens der Parteien öffentlich einsehbar deklariert werden.

Begründung:

Gemäss Gesetz über die direkten Steuern können Zuwendungen an politische Parteien bis zum Betrag von 10'000 Franken von den Einkünften abgezogen werden, wenn drei Bedingungen eingehalten sind: Die Partei muss im Parteienregister eingetragen, im kantonalen Parlament vertreten sein und bei letzten Wahlen mindestens 3% der Stimmen erhalten haben.

Parteispenden von über 2000 Franken pro Jahr sind für die Urner Parteien grosse Beträge, die allenfalls – da mache man sich nichts vor - auf die konkrete Politik der Parteien Einfluss haben können. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht angebracht, dass bei Gewährung des Privilegs von Steuerabzügen auf Beträgen über 2000 Franken mehr Transparenz geschaffen wird. Grosse Spenden, sofern sie von der Steuer abgesetzt werden sollen, sind künftig von den Parteien, die sie erhalten haben, jährlich zu deklarieren, beispielsweise auf ihrer Web-Site.

Unser Vorstoss greift nicht so weit wie die kürzlich auf Bundesebene eingereichte Transparenz-Initiative, welche generell mehr Licht in die Parteienfinanzierung bringen will. Wer keinen Steuerabzug geltend machen will, kann weiterhin bezüglich seiner Parteispende anonym bleiben. Wer aber bei der öffentlichen Hand Steuerabzüge für Spenden über 2000 Franken an politische Parteien geltend machen will, der soll dies auch transparent machen.

Unser Vorstoss betrifft nicht die kleineren Parteispenden. Sie sollen weiterhin ohne Deklaration durch die politischen Parteien von den Steuern abgesetzt werden können. Der Grenzbetrag liegt bei 2000 Franken pro Jahr.

Wir danken Ihre Aufmerksamkeit

15. Nov 2017